Grundlagen Anlagevermögen
– Anschaffungskosten netto
– Abschreibung
Handelsrechtliche Bewertung
– Sachanlagevermögen
– Wertpapiere des Anlagevermögens
– Aktivierte Eigenleistungen
Überblick
Symbole:
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Δ = Differenz
Ø = Durchschnitt
Abkürzungsverzeichnis:
AK = Anschaffungskosten
ANK = Anschaffungsnebenkosten
AV = Anlagevermögen
EK = Eigenkapital
FK = Fremdkapital
GK = Gemeinkosten
HK = Herstellkosten
HSK = Herstellungskosten
ND = Nutzungsdauer
SAV = Sachanlagevermögen
UV = Umlaufvermögen
VSt = Vorsteuer
VtGK = Vertriebsgemeinkosten
VwGK = VerwaltungsGK
Wertpapiere des Anlagevermögens
Für die Bewertung von Wertpapieren des Anlagevermögen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip
- Wertherabsetzungsfall
Falls Regelwert > Vergleichswert, gilt:
Bei dauerhafter Wertminderung der Wertpapiere des AV muss der niedrigere Regelwert als Bilanzansatz gewählt werden -> Gebot.
Bei vorübergehender Wertminderung der Wertpapiere des AV besteht ein Wahlrecht zwischen niedrigerem Regelwert und höherem Vergleichswert als Bilanzansatz – > Wahlrecht.
- Wertheraufsetzungsfall: laut Lehrplan nicht vorgesehen.
Ermittlung des handelsrechtlichen Bilanzansatzes mit der 5-Schritt-Methode:
In der Bilanz der PerKol Sportgeräte AG sind Aktien des Anlagevermögens in Höhe von 1.000.000,00 € aktiviert. Diese Aktien wurden im Geschäftsjahr 01 aus strategischen Gründen gekauft. Zum 31.12. 03 beträgt der Marktpreis für diese Aktien vorübergehend nur mehr 800.000,00 €. Die PerKol Sportgeräte AG möchte nach einem guten Geschäftsverlauf die Höhe des Gewinnausweises für das Geschäftsjahr 03 schmälern.
5-Schrittmethode:
Schritt 1: Angabe der Bilanzposition des Bewertungsgegenstandes.
Schritt 2: Vergleich des Regelwerts mit dem Marktpreis zum 31.12.
Schritt 3: Bestimmung, ob eine Wertsteigerung oder -minderung vorliegt und ob die Wertveränderung dauerhaft oder vorübergehend ist.
Schritt 4: Angabe der handelsrechtlichen Vorschrift zur Bewertung von Wertpapieren des Anlagevermögens.
Schritt 5: Ermittlung des handelsrechtlichen Bilanzansatzes zum 31.12.03
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