Die PerKol Sportgeräte AG kaufte im Geschäftsjahr 01 ein unbebautes Grundstück zum Kaufpreis in Höhe von 780.000,00 €. Das unbebaute Grundstück ist zum Kaufzeitpunkt in Höhe der AK netto (Regelwert) zu aktivieren. Nachfolgende Kosten fielen im Zusammenhang mit dem Kauf an.
>>>> AK netto des unbebauten Grundstücks – Lösung:
- Fall 1: Wertherabsetzungsfall
Der PerKol Sportgeräte AG wird mitgeteilt, dass auf dem angrenzenden Grundstück noch im Geschäftsjahr 05 ein Großschweinemastbetrieb errichtet wird. Aufgrund der Geruchs- und Lärmbelästigung sinkt der aktuelle Marktwert des unbebauten Grundstücks auf 640.000,00 €.
5-Schrittmethode zur Ermittlung des handelsrechtlichen Bilanzansatzes des unbebauten Grundstücks zum 31.12.05:
Schritt 1: Angabe der Bilanzposition des Bewertungsgegenstandes.
Lösung Schritt 1:
Es handelt sich um nicht abnutzbares Sachanlagevermögen.
Schritt 2: Vergleich des Regelwerts mit dem Marktpreis zum 31.12.05
Lösung Schritt 2:
Der Regelwert zum 31.12.05 beträgt 840.000,00 €, da für nicht abnutzbares SAV keine planmäßige Abschreibung erfolgt.
Regelwert 840.000,00 € > aktueller Marktpreis 640.000,00 €.
Schritt 3: Bestimmung, ob eine Wertsteigerung oder -minderung vorliegt und ob die Wertveränderung dauerhaft oder vorübergehend ist.
Lösung Schritt 3:
Es liegt eine dauerhafte Wertminderung vor.
Schritt 4: Angabe der handelsrechtlichen Vorschrift zur Bewertung von nicht albnutzbarem Sachanlagevermögen.
Lösung Schritt 4:
Nach dem gemilderten Niederstwertprinzip muss das nicht abnutzbare SAV außerplanmäßig auf den niedrigeren Marktwert abgeschrieben werden, da eine dauerhafte Wertminderung vorliegt -> Gebot
Schritt 5: Ermittlung des handelsrechtlichen Bilanzansatzes zum 31.12.05
Lösung Schritt 5:
Der handelsrechtliche Bilanzansatz für das unbebaute Grundstück zum 31.12.05 beträgt 640.000,00 €. In Höhe des nicht realisierten Verlustes von 200.000,00 € muss außerplanmäßig abgeschrieben werden.
- Fall 2: Wertheraufsetzungsfall
Im Geschäftsjahr 07 brennt der Großschweinemastbetrieb ab und das benachtbarte Grundstück wird von der PerKol Sportgeräte AG aufgekauft. Der Marktwert des unbebauten Grundstücks hat nun zum 31.12.07 einen aktuellen Marktwert von 920.000,00 €.
5-Schrittmethode zur Ermittlung des handelsrechtlichen Bilanzansatzes des unbebauten Grundstücks zum 31.12.07:
Ermittlung des handelsrechtlichen Bilanzansatzes des unbebauten Grundstücks zum 31.12.07.
Schritt 1: Angabe der Bilanzposition des Bewertungsgegenstandes.
Lösung Schritt 1:
Es handelt sich um nicht abnutzbares Sachanlagevermögen.
Schritt 2: Vergleich des Regelwerts mit dem Marktpreis zum 31.12.07
Lösung Schritt 2:
Regelwert 640.000,00 € < aktueller Marktpreis 920.000,00 €.
Schritt 3: Bestimmung, ob eine Wertsteigerung oder -minderung vorliegt und ob die Wertveränderung dauerhaft oder vorübergehend ist.
Lösung Schritt 3:
Es liegt eine Wertsteigerung vor. Der Grund für die außerplanmäßigen Abschreibung ist weggefallen.
Schritt 4: Angabe der handelsrechtlichen Vorschrift zur Bewertung von Anlagevermögen.
Lösung Schritt 4:
Es gilt das handelsrechtliche Wertaufholungsgebot: wenn der Grund für die außerplanmäßige Abschreibung wegfällt, muss eine Zuschreibung erfolgen.
Handelsrechtliche Anschaffungskostenprinzip: Die AK netto sind die Wertobergrenze bei der Zuschreibung. Nicht realisierte Gewinn dürfen nicht ausgewiesen werden.
Schritt 5: Ermittlung des handelsrechtlichen Bilanzansatzes zum 31.12.07
Lösung Schritt 5:
Der handelsrechtliche Bilanzansatz für das unbebaute Grundstück zum 31.12.07 beträgt 840.000,00 €. Nicht realisierte Gewinne dürfen nicht berücksichtigt werden.
Eine Zuschreibung in Höhe von 200.000,00 € ist zu buchen.