Grundlagen Anlagevermögen
– Anschaffungskosten netto
– Abschreibung
Handelsrechtliche Bewertung
– Sachanlagevermögen
– Wertpapiere des Anlagevermögens
– Aktivierte Eigenleistungen
Überblick
Symbole:
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Δ = Differenz
Ø = Durchschnitt
Abkürzungsverzeichnis:
AK = Anschaffungskosten
ANK = Anschaffungsnebenkosten
AV = Anlagevermögen
EK = Eigenkapital
FK = Fremdkapital
GK = Gemeinkosten
HK = Herstellkosten
HSK = Herstellungskosten
ND = Nutzungsdauer
SAV = Sachanlagevermögen
UV = Umlaufvermögen
VSt = Vorsteuer
VtGK = Vertriebsgemeinkosten
VwGK = VerwaltungsGK
Überblick
1. Wertherabsetzungsfall: Regelwert > Vergleichswert
– bei dauerhafter Wertminderung
Bei einer dauerhaften Wertminderung muss für Umlaufvermögen, Sachanlagevermögen und Wertpapiere des AV der niedrigere Wertansatz gewählt werden. => Gebot
– bei vorübergehender Wertminderung
Bei einer vorübergehenden Wertminderung gilt:
– bei UV muss der niedrigere Wertansatz gewählt werden => Gebot
– bei Wertpapieren des AV kann der niedrigere Wertansatz gewählt werden => Wahlrecht
– beim SAV darf der niedrigere Wertansatz nicht gewählt werden => Verbot
2. Wertheraufsetzungsfall: Regelwert < Vergleichswert
Anschaffungskostenprinzip: Wertobergrenze der Bewertung sind die AK netto/ fortgeführte AK netto.
Sonderfall:
Wertaufholungsgebot, falls der Grund für die Wertminderung – die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung geführt hat – weggefallen ist. Wertobergrenze sind wiederum die AK netto/ fortgeführten AK netto.
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