Überblick Bewertungsregeln für Aktiva

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Δ = Differenz
Ø = Durchschnitt

Abkürzungsverzeichnis:

AK = Anschaffungskosten
ANK = Anschaffungsnebenkosten
AV = Anlagevermögen
EK = Eigenkapital
FK = Fremdkapital
GK = Gemeinkosten
HK = Herstellkosten
HSK = Herstellungskosten
ND = Nutzungsdauer
SAV = Sachanlagevermögen
UV = Umlaufvermögen
VSt = Vorsteuer
VtGK = Vertriebsgemeinkosten
VwGK = VerwaltungsGK

Überblick

1. Wertherabsetzungsfall: Regelwert > Vergleichswert

– bei dauerhafter Wertminderung

Bewertung Wertminderung dauerhaft
Niederstwertprinzip bei dauerhafter Wertminderung

Bei einer dauerhaften Wertminderung muss für Umlaufvermögen, Sachanlagevermögen und Wertpapiere des AV der niedrigere Wertansatz gewählt werden. => Gebot

– bei vorübergehender Wertminderung

Bewertung vorübergehende Wertminderung
Niederstwertprinzip bei vorübergehender Wertminderung

Bei einer vorübergehenden Wertminderung gilt:

– bei UV muss der niedrigere Wertansatz gewählt werden => Gebot
– bei Wertpapieren des AV kann der niedrigere Wertansatz gewählt werden => Wahlrecht
– beim SAV darf der niedrigere Wertansatz nicht gewählt werden => Verbot

2. Wertheraufsetzungsfall: Regelwert < Vergleichswert

Anschaffungskostenprinzip: Wertobergrenze der Bewertung sind die AK netto/ fortgeführte AK netto.

Bewertung Wertobergrenze

Sonderfall:

Wertaufholungsgebot, falls der Grund für die Wertminderung – die zu einer außerplanmäßigen Abschreibung geführt hat – weggefallen ist. Wertobergrenze sind wiederum die AK netto/ fortgeführten AK netto.

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