Forderungen zum 31.12. vor Wertberichtigung

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Abkürzungsverzeichnis:
EWB = Einzelwertberichtigung
EWFO = Einwandfreie Forderung
PWB = Pauschal-WB
USt = Umsatzsteuer
WB = Wertberichtigung
ZWFO = Zweifelhafte Forderung

Bei der Bewertung von Forderungen zum 31.12. geht es um die Frage der Einbringlichkeit von Forderungen. Eine Forderung, die nicht einbringlich ist, also nicht oder nur teilweise durch den Schuldner bezahlt werden kann, hat einen geringeren oder sogar überhaupt keinen Wert für den Gläubiger.

Hinweis: Bei der PerKol Sportgeräte AG gibt es nur Forderungen in €.

  • Forderungsarten unter Berücksichtigung der Einbringlichkeit: 

Einwandfreie Forderung: Eine Forderung gilt grundsätzlich als einbringlich und damit als einwandfrei. Es wird mit einem Zahlungseingang in voller Höhe gerechnet.

Zweifelhafte Forderung: Liegt ein Tatbestand vor, der darauf schließen lässt, dass der Geldschuldner seine Schulden möglicherweise nicht oder nur teilweise begleichen kann, dann handelt es sich aus der Sicht des Gläubigers um eine zweifelhafte Forderung.

– Uneinbringliche Forderung: Der Forderungsausfall steht fest, z.B. wegen erfolgloser Pfändung durch den Gerichtsvollzieher, nach Abschluss eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens, nach eidesstattlicher Versicherung der Zahlungsunfähigkeit oder nach einer (Forderungs-) Verzichterklärung durch den Gläubiger. 

Hinweis: Ein Konto „zweifelhafte Forderungen“ wird von der PerKol Sportgeräte AG nicht geführt. Während des Geschäftsjahres wird diese Forderung lediglich als zweifelhaft gekennzeichnet.

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Geschäftsfall

Eine Forderung vom 10.01.01 gegenüber der Mayer AG wird am 08.02.01 erfolglos von der PerKol Sportgeräte AG gemahnt. Am 04.04.01 wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Mayer AG eröffnet. Am 10.10.01 ist das Insolvenzverfahren mit einem Gerichtsbeschluss abgeschlossen.

>>>> Zuordnung der Forderungsarten: einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen:

  • Forderungsausfalls bei einer uneinbringlichen Forderung
Geschäftsfall

Die Höhe der offenen Forderungen der PerKol Sportgeräte AG gegenüber der Mayer AG beträgt zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens 142.800,00 €. Das Insolvenzverfahren gegenüber der Mayer AG wurde am 10.10.01 vom zuständigen Gericht mit einer Insolvenzquote von 60 % abgeschlossen.

>>>> Ausfall und Insolvenzquote:

Die Forderung der PerKol Sportgeräte AG gegenüber der Mayer AG ist bei einer Insolvenzquote von 60 % teilweise uneinbringlich. 40 % der Forderung fällt aus, 60 % der Forderung wird gezahlt.

>>>> Forderungsausfall brutto für die PerKol Sportgeräte AG:

Der Forderungsbetrag brutto beinhaltet die Forderung netto gegenüber der PerKol Sportgeräte AG und den Umsatzsteueranteil des Finanzamtes.

>>>> Forderungsausfall netto für die PerKol Sportgeräte AG:

Sofort nach Abschluss des Insolvenzverfahrens und damit mit Bekanntwerden der Insolvenzquote sind vom Gläubiger die uneinbringlichen Forderungen mit ihrem Nettobetrag abzuschreiben und die entsprechende USt-Schuld zu korrigieren. 

>>>> Verbuchung einer teilweise uneinbringlichen Forderung:

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  • Forderungen zum 31.12. vor Wertberichtigungen

Forderungen zum 31.12. können nur mehr zweifelhaft oder einwandfrei sein. Uneinbringliche Forderungen wurden sofort mit Bekanntwerden abgeschrieben.

Geschäftsfall

Zum 31.12.01 beträgt die Höhe der gesamten offenen Forderungen der PerKol Sportgeräte AG 1.595.528,20 €. Davon sind nur die Forderungen gegenüber der Halb AG in Höhe von 31.892,00 € und gegenüber der Schneid oHG in Höhe von 53.074,00 € zweifelhafte Forderungen.

>>>> Zweifelhafte und einwandfreie Forderungen zum 31.12.:


Übungen Forderungen zum 31.12. vor Wertberichtigung

Übung 1Übung 2Übung 3
Die Saldenbilanz der PerKol Sportgeräte AG weist am 21.12.04 Forderungen in Höhe von 1.011.381,00 € aus. Berechnen Sie die Höhe der offenen Forderungen zum 31.12.04.

  • Von einer abgeschriebenen Forderung gehen am 28.12.04 unerwartet 952,00 € ein.
  • Eine weitere Forderung vom 23.11.04 in Höhe von 10.115,00 € wird zu 75 % uneinbringlich. Der Rest geht am 30.12.04 auf dem Konto ein.
  • Ein Kunde zahlt seine Rechnung per Banküberweisung unter Abzug von 2 % Skonto. Auf dem Bankkonto gehen am 31.12.04 8.746,50 € ein. Frachtkosten waren nicht enthalten.
Lösung Übung 1:
Forderungsbewertung Übung 1 1 Forderungsbewertung Übung 1 2 Hinweis: Obige Rechnung nur möglich, da keine Bezugskosten angefallen sind.
Die Saldenbilanz weist zum 15.12.05 Forderungen in Höhe von 939.148,00 € aus. Folgende Geschäftsfälle sind bei der Ermittlung der Höhe des Forderungsbestandes zum 31.12.05 zu berücksichtigen:

  • Eine Forderung in Höhe von 5.950,00 € wird in voller Höhe durch eine Überweisung am 16.12.05 beglichen.
  • Auf unserem Bankkonto gehen am 18.12.05 23.324,00 € ein. Ein Kunde bezahlte unter Abzug von 2 % Skonto. Frachtkosten waren im Rechnungsbetrag nicht enthalten.
  • Das Insolvenzverfahren der Mayer AG wurde zum 30.12.05 abgeschlossen. Die Insolvenzquote beträgt 20 % und macht eine Korrektur der Umsatzsteuer in Höhe von 304,00 € ist notwendig.
  • Eine als uneinbringlich abgeschriebene Forderung in Höhe von 4.760,00 € geht am 31.12.05 auf unserem Bankkonto ein.
Lösung Übung 2:
Forderungsbewertung Übung 2 1 Forderungsbewertung Übung 2 2 Forderungsbewertung Übung 2 3 Forderungsbewertung Übung 2 4 Forderungsbewertung Übung 2 5 Die uneinbringliche Forderung entsteht wieder zum 31.12.05 und wird zeitgleich beglichen.
Zum 01.12.05 weist die Saldenbilanz der PerKol Sportgeräte AG Forderungen in Höhe von 3.720.945,00 € aus. Im Dezember sind noch folgende Geschäftsfälle der PerKol Sportgeräte AG zu buchen:

  • Am 05.12.05 gehen auf dem Bankkonto 98.056,00 € ein. Dies entspricht einer Insolvenzquote von 80 % für ein abgeschlossenes Insolvenzverfahren des Kunden KP AG.
  • Die Maier GmbH sendet falsch gelieferte Artikel im Wert von 12.000,00 € netto zurück.
  • Ausgangsrechnung über 43.000,00 € netto + 450,00 € Fracht netto.
  • Am 14.12.05 wurde gegenüber der Folte AG das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Betrag der offenen Forderungen beträgt 29.177,00 €. Weitere Informationen, die unsere Forderungen beeinflussen könnten, liegen uns nicht vor.

Berechnen Sie zum 31.12.05 die Höhe der offenen Forderungen, die Höhe der zweifelhaften Forderungen und die Höhe der einwandfreien Forderungen.

Lösung Übung 3:
Forderungsbewertung Übung 3 1 Forderungsbewertung Übung 3 2 offene Forderungen zum 31.12.05: 3.635.800,50 €

zweifelhafte Forderungen zum 31.12.05: 29.177,00 €

einwandfreie Forderungen zum 31.12.05: 3.606.623,50 €

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