Bewertung der Wertpapiere des AV

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Δ = Differenz
Ø = Durchschnitt

Abkürzungsverzeichnis:

AK = Anschaffungskosten
ANK = Anschaffungsnebenkosten
AV = Anlagevermögen
EK = Eigenkapital
FK = Fremdkapital
GK = Gemeinkosten
HK = Herstellkosten
HSK = Herstellungskosten
ND = Nutzungsdauer
SAV = Sachanlagevermögen
UV = Umlaufvermögen
VSt = Vorsteuer
VtGK = Vertriebsgemeinkosten
VwGK = VerwaltungsGK

Wertpapiere des Anlagevermögens

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Für die Bewertung von Wertpapieren des Anlagevermögen gilt das gemilderte Niederstwertprinzip


  • Wertherabsetzungsfall

Falls Regelwert > Vergleichswert, gilt:Bewertungsregel Wertpapiere des AV
Bei dauerhafter Wertminderung der Wertpapiere des AV muss der niedrigere Regelwert als Bilanzansatz gewählt werden -> Gebot.
Bei vorübergehender Wertminderung der Wertpapiere des AV besteht ein Wahlrecht zwischen niedrigerem Regelwert und höherem Vergleichswert als Bilanzansatz – > Wahlrecht.

  • Wertheraufsetzungsfall: laut Lehrplan nicht vorgesehen.


Ermittlung des handelsrechtlichen Bilanzansatzes mit der 5-Schritt-Methode:

In der Bilanz der PerKol Sportgeräte AG sind Aktien des Anlagevermögens in Höhe von 1.000.000,00 € aktiviert. Diese Aktien wurden im Geschäftsjahr 01 aus strategischen Gründen gekauft. Zum 31.12. 03 beträgt der Marktpreis für diese Aktien vorübergehend nur mehr 800.000,00 €. Die PerKol Sportgeräte AG möchte nach einem guten Geschäftsverlauf die Höhe des Gewinnausweises für das Geschäftsjahr 03 schmälern.

5-Schrittmethode:

Schritt 1: Angabe der Bilanzposition des Bewertungsgegenstandes.

Lösung Schritt 1:

Bei den Aktien handelt es sich um Wertpapiere des Anlagevermögens.

Schritt 2: Vergleich des Regelwerts mit dem Marktpreis zum 31.12.

Lösung Schritt 2:

Regelwert: 1.000.000,00 €           >    aktueller Marktpreis: 800.000,00 €

Schritt 3: Bestimmung, ob eine Wertsteigerung oder -minderung vorliegt und ob die Wertveränderung dauerhaft oder vorübergehend ist.

Lösung Schritt 3:

Es liegt eine vorübergehende Wertminderung vor.

Schritt 4: Angabe der handelsrechtlichen Vorschrift zur Bewertung von Wertpapieren des Anlagevermögens.

Lösung Schritt 4:

Für Wertpapiere des Anlagevermögens besteht nach dem gemilderten Niederstwertprinzip bei einer vorübergehenden Wertminderung ein Wahlrecht, d.h., es kann der niedrigere Marktpreis  als handelsrechtlicher Bilanzansatz gewählt werden.

AV Wertpapiere des AV

Schritt 5: Ermittlung des handelsrechtlichen Bilanzansatzes zum 31.12.03

Lösung Schritt 5:

Da das Unternehmen für das Geschäftsjahr 03 einen möglichst niedrigen Gewinnausweis anstrebt, wird der niedrigere Börsenpreis als handelsrechtlicher Bilanzansatz angesetzt.

Handelsrechtlicher Bilanzansatz der Wertpapiere des AV zum 31.12.03: 800.000,00 €

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