Inhaltsverzeichnis
Grundlagen Jahresabschluss
Kapitalerhöhung
Ergebnisverwendung
– Einstellung in die Gewinnrücklagen
– Dividendenausschüttung
Eigenkapitalpositionen
Symbole:
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Δ = Differenz
Abkürzungsverzeichnis:
AG = Aktiengesellschaft
AktG = Aktiengesetz
EK = Eigenkapital
FK = Fremdkapital
GK = Grundkapital
GRL = Gewinnrücklagen
GuV = Gewinn- und Verlustrechnung
GV = Gewinnvortrag
JA = Jahresabschluss
JÜ = Jahresüberschuss
KRL = Kapitalrücklagen
VV = Verlustvortrag
Ergebnisverwendungsrechnung
Bei Aktiengesellschaften ist die Gewinn- und Verlustrechnung zum Geschäftsjahresende um die Ergebnisverwendungsrechnung nach § 158 AktG zu erweitern.
Die Ergebnisverwendungsrechnung vollzieht sich in 3 Phasen:
- vor Ergebnisverwendung
- nach teilweiser Ergebnisverwendung
- nachvollständiger Ergebnisverwendung
– Phase1: vor Ergebnisverwendung
In Phase 1 wird das Ergebnis der PerKol Sport online AG für ein Geschäftsjahr festgestellt. Das Ergebnis einer Aktiengesellschaft kann ein Jahresüberschuss oder ein Jahresfehlbetrag sein.
Sonderfall: Verlustvortrag
Ein Verlustvortrag ist ein nicht ausgeglichener Jahresfehlbetrag aus dem Vorjahr. Bei einem Jahresüberschuss im Folgejahr muss dieser Verlustvortrag vorrangig ausgeglichen werden.
Die PerKol Sport online AG hat im Geschäftsjahr 01 erstmals einen Jahresüberschuss in Höhe von 300.000,00 € erzielt. Ein Fehlbetrag aus dem Vorjahr in Höhe von 65.000,00 € wurde in das Geschäftsjahr 01 als Verlustvortrag übertragen.
>>>> Ergebnisverwendungsrechnung – Phase 1 vor Ergebnisverwendung:
Ermitteln Sie das Ergebnis der PerKol Sport online AG für das Geschäftsjahr 01.
Für den bereinigten Jahresüberschuss bestehen grundsätzlich folgende Ergebnisverwendungsmöglichkeiten:
>>>> Geben Sie die unterschiedlichen Interessenslagen bezüglich der Verwendung des bereinigten Jahresüberschusses an.
Das Aktiengesetz legt fest, dass vom bereinigten Jahresüberschuss
zuerst Eigenkapital, eine sogenannte Gewinnrücklage, zu bilden ist und
erst dann eine Ausschüttung an die Aktionäre erfolgen darf.