Buchführung – Zieleinkauf mit Gutschrift

Zieleinkauf mit Gutschrift ist nicht Teil des Lehrplans Plus für FOS/BOS

new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de

Ein Käufer erhält Gutschriften vom Verkäufer bei einer mangelhafter Lieferung.

Mangelhafte Lieferung aus rechtlicher Sicht

Sachmangel

Eine mangelhafte Lieferung als Sachmangel liegt nach § 434 BGB dann vor, wenn
– die vertraglich zugesicherte Beschaffenheit nicht vorliegt.
– eine andere Sache geliefert wurde.
– eine zu geringe Menge geliefert wurde.
– der Verkäufer die Sache unsachgemäß montiert hat.
– eine mangelhafte Montageanleitung beigefügt wurde.
– die Beschaffenheit nicht üblich ist und nicht zu erwarten war.
– die Beschaffenheit nicht den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers entspricht.
– die Sache nicht für die vertragliche oder gewöhnliche Verwendung geeignet ist.
– die Sache nicht der Probe oder dem Muster entspricht.

Rechte des Käufers aus mangelhafter Lieferung

Die Rechte des Käufers aus mangelhafter Lieferung können wie folgt geregelt sein:
– individuelle vertragliche Regelung
– Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
– gesetzliche Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Welche der Regelungen gilt, wenn mehr als eine Regelung vorliegt, ist durch die Stufenregelung geregelt.

Stufenregelung:

Stufenregelung
Vereinbarung-logo

Für alle Verträge der PerKol Sportgeräte AG gelten bei mangelhafter Lieferung die gesetzlichen Regelungen.

Rechte des Käufers aus mangelhafter Lieferung laut BGB:

vorrangige Rechte des Käufers aus mangelhafter Lieferung

Nachrangiges Recht gilt, nur falls
die gesetzte Nachfrist erfolglos verstrichen ist oder
die Nachfrist entbehrlich ist, da
– 2 Nachbesserungsversuche erfolglos waren
– Nacherfüllung für Käufer oder Verkäufer unzumutbar
– Verkäufer nicht nacherfüllen kann oder will.

nachrangig Rechte des Käufers aus mangelhafter Lieferung

Hinweis: Schadensersatzrechte werden nicht thematisiert, da sie im Zusammenhang mit der Buchführung nicht relevant sind.

Gutschriftsarten

new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de

Gutschriften werden vom Käufer als Stornierung der Einkaufsbuchung verbucht. Unter Stornierung versteht man das Rückgängigmachen einer Buchung.

Gutschrift als Stornobuchung

new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de

Korrektur Konto Verbindlichkeiten => Sollbuchung

Gutschriften an den Käufer erfolgen nicht als Barauszahlungen oder Gutschriften auf das Bankkonto des Käufers, sondern werden als Korrektur des Kontos 4400 – VLL verbucht. Es wird eine laufende Geschäftsbeziehung unterstellt.
Durch eine Gutschrift verringert sich die Höhe der Verbindlichkeiten brutto um den Gutschriftbetrag brutto.

Verbindlichkeiten nach Gutschrift

new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de

Korrektur Aufwandskonto 60X0 => Habenbuchung

Gutschriften vermindern die Aufwendungen netto um den Gutschriftbetrag netto.

Gutschriftskonten

new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de

Korrektur Konto Bezugskosten 60X1 => Habenbuchung

Bezugskosten werden dem Käufer bei Rücksendung erstattet. Bei einer teilweisen Rücksendung werden die Bezugskosten anteilig erstattet.

Gutschriftskonto bei Bezugskosten

new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de

Korrektur Konto Vorsteuer = Habenbuchung

Durch Gutschriften vermindern sich nicht nur die Aufwendungen, sondern auch die zu zahlende VSt in Höhe von 0,19 * Gutschriftbetrag netto.

Gutschrift der Vorsteuer

new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de new.bwr-to-do.de

zurück                   Inhaltsverzeichnis           weiter