Buchführung – 3.2.6 Personalaufwand

Die PerKol Sportgeräte AG beschäftigt sowohl Angestellte als auch ArbeiterInnen. Angestellte erhalten Gehalt (Konto 6300), ArbeiterInnen erhalten Lohn (Konto 6200).

Hinweise: – im Folgenden wird beispielhaft eine Gehaltszahlung behandelt. Entsprechendes gilt für eine Lohnzahlung.
– Die Höhe der Abgaben und Steuern ist abhängig von der Gesetzgebung und unterliegt ständigen Veränderungen. Die Zahlenangaben in der nachfolgenden Gehaltsabrechnung gelten exemplarisch für das Jahr 2021.

Gehaltszahlung Arbeitnehmersicht:

Gehaltszahlung Arbeitnehmersicht

Bruttogehalt und Nettogehalt:

Das Bruttogehalt ist das Gehalt vor Abzug der Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge.
Das Nettogehalt ist das Gehalt nach Abzug der Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge, das an den Beschäftigten überwiesen wird.

Brutto- und Nettogehalt

Steuern und Abgaben

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Gehaltszahlung Arbeitgebersicht :

Der monatliche Personalaufwand der PerKol Sportgeräte AG als Arbeitgeber für die Angestellte Frau Heimann setzt sich zusammen aus dem Bruttogehalt und dem Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Gehaltbereich).

Gehaltszahlung Arbeitgebersicht

Hinweise: – Aus Vereinfachungsgründen wird im Weiteren unterstellt, dass die Höhe des AG-Anteils zur Sozialversicherung der Höhe des AN-Anteils an der Sozialversicherung entspricht.
– Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung (Lohnbereich) – Konto 6400

Zahlungszeitpunkte:

Frau Heimann erhält ihr Nettogehalt bei der PerKol Sportgeräte AG für den Monat April vertragsgemäß am 15.04. überwiesen.
Hinweise:
– Der Zeitpunkt der Gehaltszahlung für Angestellte kann gesetzlich, tarifvertraglich oder einzelvertraglich geregelt sein und kann damit unterschiedlich sein.
– Die Beitragsnachweise an den Sozialversicherungsträger sind vom Arbeitgeber zu festgelegten Terminen jeweils zum Monatsende abzugeben.   

Zahlungszeitpunkte für den Arbeitgeber

Zum 15.04.01, also zum Zeitpunkt der Zahlung des Nettogehalts an Frau Heimann, bucht die PerKol Sportgeräte AG den Personalaufwand.
Bis zum Zeitpunkt der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Sozialversicherungsträger – Konto 4840.
Bis zum Zeitpunkt der Zahlung der Lohnsteuer an das Finanzamt bestehen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt – Konto 4830.

Verbindlichkeitskonten

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>>>> Verbuchen Sie zum 15.04.01 den Personalaufwand für Frau Heimann:

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