Buchführung – 1. Grundlagen

Die PerKol Sportgeräte AG ist mit Eintragung in das Handelsregister Kaufmann und als solcher verpflichtet eine kaufmännische Buchführung zu führen.

§ 238 HGB: „Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen.“


In der Buchführung werden auf der Grundlage von Belegen z.B. Eingangsrechnungen Geschäftsfälle z.B. Einkauf von Rohstoffen auf Konten verbucht. Liegen zu einem Geschäftsfall keine Belege vor, werden sogenannte Eigenbelege erstellt.

>>>> Ordnen Sie nachfolgenden Geschäftsfällen mögliche Belege zu.

Konten

Geschäftsfälle werden auf der Grundlage von Belegen auf Konten gebucht, den sogenannten T-Konten aufgrund ihrer T-Form.

Konto mit Soll und Haben

Ein Geschäftsfall berührt immer mindestens 2 Konten. Alle Konten haben eine Sollseite und eine Habenseite.


Inhaltsverzeichnis              weiter